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LAG Niedersachsen, 17.02.1999 - 9 Sa 289/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 04.12.1997 - 4 Ca 512/97
- LAG Niedersachsen, 17.02.1999 - 9 Sa 289/98
- BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?
Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.1999 - 9 Sa 289/98
In diesem Zusammenhang finden die Grundsätze für die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen Anwendung, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung herausgearbeitet hat (vgl. etwa BAG DB 1998 Seite 2018). - LAG Niedersachsen, 14.01.1999 - 10 Sa 1817/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.1999 - 9 Sa 289/98
Mit der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts ( Urteil vom 14. Januar 1999 - 10 Sa 1817/97 - ) ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass der ersatzlose Wegfall dieser Regelung in den Manteltarifverträgen ab 1984 auf den Willen der Tarifvertragsparteien schließen läßt, dass von da an allein das Gesetz gelten sollte.
- BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99 Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der Beratung vom 30. August 2000 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Griebeling, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Müller-Glöge und Kreft, den ehrenamtlichen Richter Dr. Müller und die ehrenamtliche Richterin Zorn für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Februar 1999 - 9 Sa 289/98 - wird zurückgewiesen.
- LAG Niedersachsen, 10.03.1999 - 15 Sa 1900/97
Zulässigkeit einer 20prozentigen Absenkung der krankheitsbedingten …
Die erkennende Kammer folgt damit den Urteilen der 10. Kammer vom 14.01.1999 (10 Sa 1817/97, Revisionsaktenzeichen 5 AZR 117/99), der 9. Kammer vom 17.02.1999 (9 Sa 289/98) und der 4. Kammer vom 08.03.1999 (4 Sa 2246/97) des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.